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Tarife gültig ab 1. Januar 2026

Die Tarife bleiben gleich, die Kantonsbeiträge werden von 35% auf 20% reduziert.

Die Kostenbeiträge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern erhoben, deren Abstufung nach dem steuerbaren Einkommen erfolgt.

Die Beträge sind in Schweizerfranken angegeben. Tarifänderungen bleiben vorbehalten.

 

A

B

C

D

E

F

G

Vorschulbetreuung

11.50

14.—

16.50

18.—

21.—

24.50

27.—

1/4 Tag-Betreuung

11.50

14.—

16.50

18.—

21.—

24.50

27.—

1/2 Tag-Betreuung

22.—

27.—

32.—

35.—

41.—

48.—

53.—

Mittagstisch-Betreuung

10.—

11.50

13.—

15.—

17.—

19.—

21.—

Ganztagesbetreuung
inkl. Mittagessen

42.— 52.— 62.— 72.— 84.— 94.— 107.—

Durch Kantonsbeiträge werden die Tarife (ausgenommen Mittagstisch) ab dem 1. Januar 2026 um 20 Prozent reduziert. 

Erklärung Tarifstufen

Tarifstufen A – F

Die Einstufung erfolgt gemäss Bestätigung des Steueramtes. Der Tarif wird regelmässig, jeweils im Januar und Juli überprüft, allenfalls angepasst und behält seine Gültigkeit für die kommenden 6 Monate.

Tarifstufe G

Dieser Tarif wird angewendet, wenn keine Steuerbestätigung vorliegt, bei sporadischer, spontaner Nutzung oder für Auswärtige.

Ferienzeit

Für die Verrechnung der Anwesenheit während der Schulferienzeit wird auch eine Tarifzuordnung vorgenommen.

Ergänzungen

Rabatt

Besuchen mindestens zwei Kinder aus derselben Familie den Schülerhort Diepoldsau, wird für alle Kinder eine Tarifstufe tiefer verrechnet.

Verrechnung

Die Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt und sind fristgerecht zu bezahlen.

Ausgefallene Betreuungseinheiten werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung, bedingt durch Krankheit oder Unfall, werden die Kosten ab dem dritten Tag nicht mehr verrechnet. Ausgefallene Betreuungseinheiten, verursacht durch besondere schulische Aktivitäten (Schulreisen, Schullager, Sporttage, Projektwochen, etc.) werden nicht verrechnet.

Kantonsbeiträge

Der Kanton St.Gallen richtet den Gemeinden Beiträge aus, um die Elternbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuung zu subventionieren. Da diese Kantonsbeiträge schwanken, wird der Reduktionssatz jährlich neu festgelegt. Diese Reduktionen werden auf der Rechnung ausgewiesen.