Navigieren in Diepoldsau

Tarife gültig ab 1. Februar 2024

Die Tarife bleiben gleich, die Kantonsbeiträge werden von 25% auf 35% erhöht.

Die Kostenbeiträge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern erhoben, deren Abstufung nach dem steuerbaren Einkommen erfolgt.

Die Beträge sind in Schweizerfranken angegeben. Tarifänderungen bleiben vorbehalten.

 

A

B

C

D

E

F

G

Vorschulbetreuung

9.—

11.50

14.50

17.—

20.50

23.—

26.—

1/4 Tag-Betreuung

9.—

11.50

14.50

17.—

20.50

23.—

26.—

1/2 Tag-Betreuung

18.—

23.—

29.—

34.—

41.—

46.—

52.—

Mittagstisch-Betreuung

8.—

9.50

11.—

13.50

15.50

18.—

20.—

Ganztagesbetreuung
inkl. Mittagessen

38.— 48.— 59.— 70.— 83.— 94.— 106.—

Durch Kantonsbeiträge werden die Tarife ab dem 1. Februar 2024 um 35 Prozent reduziert.

Erklärung Tarifstufen

Tarifstufen A – F

Die Einstufung erfolgt gemäss Bestätigung des Steueramtes. Der Tarif wird regelmässig, jeweils im Januar und Juli überprüft, allenfalls angepasst und behält seine Gültigkeit für die kommenden 6 Monate.

Tarifstufe G

Dieser Tarif wird angewendet, wenn keine Steuerbestätigung vorliegt, bei sporadischer, spontaner Nutzung oder für Auswärtige.

Ferienzeit

Für die Verrechnung der Anwesenheit während der Schulferienzeit wird auch eine Tarifzuordnung vorgenommen.

Ergänzungen

Rabatt

Besuchen mindestens zwei Kinder aus derselben Familie den Schülerhort Diepoldsau, wird für alle Kinder eine Tarifstufe tiefer verrechnet.

Verrechnung

Die Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt und sind fristgerecht zu bezahlen.

Ausgefallene Betreuungseinheiten werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung, bedingt durch Krankheit oder Unfall, werden die Kosten ab dem dritten Tag nicht mehr verrechnet. Ausgefallene Betreuungseinheiten, verursacht durch besondere schulische Aktivitäten (Schulreisen, Schullager, Sporttage, Projektwochen, etc.) werden nicht verrechnet.

Kantonsbeiträge

Der Kanton St.Gallen richtet den Gemeinden Beiträge aus, um die Elternbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuung zu subventionieren. Da diese Kantonsbeiträge schwanken, wird der Reduktionssatz jährlich neu festgelegt. Diese Reduktionen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.