Urlaubsregelung / Befreiung vom Unterricht
Sämtliche Urlaube sind bewilligungspflichtig
- Bis zu einem Tag: Bewilligung durch die Schulleiter
- Länger als einen Tag: Bewilligung nur auf schriftliches und begründetes Gesuch hin durch die Schulleitung
Gemäss Art. 96 des Volksschulgesetzes haben die Eltern das Recht, ihr Kind während höchstens zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu befreien. Dies geschieht durch eine schriftliche Mitteilung der Eltern an die Lehrkraft bis spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin.
Den Ferienplan können Sie auf www.diepoldsau.ch finden.